Wirtschaftsmediation: Alternative zum Prozess
Ein freiwilliges Streitbeilegungsmittel
Im Gegensatz zur Familienmediation ist die Wirtschaftsmediation zwischen Unternehmen nicht Gegenstand eines besonderen gesetzlichen Rahmens in der ZPO: sie beruht hauptsächlich auf der Vereinbarung der Parteien, eine Mediatorin oder einen Mediator beizuziehen, häufig vorgesehen durch eine vertragliche Mediationsklausel, oder gemeinsam beschlossen, sobald der Streit entstanden ist.
Die Vorteile für Unternehmen
Die Wirtschaftsmediation bietet eine Vertraulichkeit, die das grundsätzlich öffentliche Gerichtsverfahren nicht immer gewährleistet, eine Kontrolle der Parteien über den Ausgang des Streits statt eines von einer dritten Person auferlegten Entscheids, sowie eine im Allgemeinen höhere Schnelligkeit als bei einem Zivilprozess, was es häufig erlaubt, eine Geschäftsbeziehung zu erhalten, welche die Parteien fortsetzen möchten.
Das Zusammenspiel mit der Schiedsgerichtsbarkeit
Zahlreiche Wirtschaftsverträge, insbesondere internationale, sehen Klauseln vor, welche Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit kombinieren, wobei die Mediation als vorgängiger Versuch einer gütlichen Streitbeilegung dient, bevor bei Scheitern auf ein verbindliches Schiedsverfahren vor einem Schiedsgericht zurückgegriffen wird.
Die Verbindlichkeit der erzielten Vereinbarung
Eine in der Wirtschaftsmediation erzielte Vereinbarung nimmt grundsätzlich die Form eines Vergleichsvertrags zwischen den Parteien an, dessen Verbindlichkeit sich aus den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts ergibt, und nicht aus einer systematischen gerichtlichen Homologation wie dies teilweise im Familienrecht der Fall ist.
Häufige Fragen
Kann ein Unternehmen zur Mediation gezwungen werden?
Grundsätzlich nicht, ausser eine vertragliche Mediationsklausel, die bei Vertragsabschluss frei akzeptiert wurde, sieht diesen vorgängigen Schritt bei einer Streitigkeit vor.
Hat eine wirtschaftsmediative Vereinbarung dieselbe Kraft wie ein Urteil?
Sie nimmt grundsätzlich die Form eines Vergleichsvertrags zwischen den Parteien an, verbindlich nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts, geniesst aber nicht automatisch die Vollstreckbarkeit eines Urteils, ausser bei einem zusätzlichen, gesetzlich vorgesehenen Schritt.
Warum Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in einem Wirtschaftsvertrag kombinieren?
Um zunächst eine rasche und vertrauliche gütliche Einigung durch Mediation zu versuchen, wobei bei Scheitern ein verbindliches Schiedsverfahren erhalten bleibt, das erlaubt, den Streit endgültig zu entscheiden, ohne die staatlichen Gerichte anzurufen.