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Mediation

Familienmediation: wann und warum sie nutzen

Was Familienmediation ist

Die Familienmediation ist ein freiwilliger Prozess, bei dem eine neutrale und unparteiische dritte Person, die Mediatorin oder der Mediator, den Parteien (sich trennendes Paar, uneinige Eltern bezüglich der Kinderbetreuung) hilft, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden, statt sie von einer Richterin oder einem Richter entscheiden zu lassen.

Die Rolle des Gerichts

Die ZPO (Art. 214-218) erlaubt dem mit einer Familienstreitigkeit befassten Gericht, den Parteien die Mediation vorzuschlagen, ohne sie jedoch dazu zwingen zu können: die Mediation bleibt ein Prozess, der auf dem Willen der Parteien beruht, daran teilzunehmen und sich nach Treu und Glauben darauf einzulassen.

Die Vorteile der Mediation

Die Mediation erlaubt es häufig, die Beziehung zwischen den Parteien zu wahren, was besonders wichtig ist, wenn Kinder betroffen sind und die Eltern auch nach der Trennung weiter zusammenarbeiten müssen. Sie ist grundsätzlich rascher und kostengünstiger als ein streitiges Gerichtsverfahren.

Die Homologation der Vereinbarung

Eine in der Mediation erzielte Vereinbarung über Fragen wie die Kinderbetreuung oder den Unterhaltsbeitrag muss grundsätzlich dem Gericht oder der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden, um rechtlich verbindlich zu werden, wobei das Gericht prüft, ob die Vereinbarung dem Kindeswohl und der öffentlichen Ordnung entspricht.

Häufige Fragen

Kann mich das Gericht zu einer Familienmediation zwingen?

Nein, die Mediation bleibt ein freiwilliger Prozess: das Gericht kann sie vorschlagen (Art. 214 ff. ZPO), die Parteien aber nicht gegen ihren Willen dazu verpflichten.

Ist eine in der Mediation erzielte Vereinbarung rechtlich verbindlich?

Sie wird es nach der Homologation durch das Gericht oder die zuständige Behörde, welche namentlich prüft, ob die Vereinbarung dem Kindeswohl entspricht, sofern sie elterliche Fragen betrifft.

Eignet sich die Familienmediation für alle Situationen?

Nein, sie setzt voraus, dass beide Parteien nach Treu und Glauben auf gleicher Augenhöhe miteinander sprechen können; sie ist grundsätzlich nicht geeignet bei häuslicher Gewalt oder einem erheblichen Machtungleichgewicht zwischen den Parteien.

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