Unterhaltsbeitrag: wie er in der Schweiz berechnet wird
Die Unterhaltspflicht der Eltern
Art. 276 ZGB legt den Grundsatz fest: Vater und Mutter haben, ein jeder nach seinen Kräften, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, namentlich durch Geld, Pflege und Erziehung. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Zivilstand der Eltern und dauert nach einer Trennung oder Scheidung fort.
Was der Unterhaltsbeitrag abdeckt
Der Kindesunterhaltsbeitrag (Art. 285 ZGB) deckt die direkten Kosten für Unterhalt und Erziehung des Kindes: Ernährung, Wohnen, Gesundheit, Ausbildung. Seit 2017 kann er auch einen Betreuungsunterhalt umfassen (Art. 285 Abs. 2 ZGB), der die Lebenshaltungskosten des Elternteils deckt, der das Kind persönlich betreut und deshalb nicht vollzeitlich erwerbstätig sein kann.
Die Berechnungsmethode
Das Bundesgericht hat 2020 die Berechnungsmethode für Unterhaltsbeiträge schweizweit vereinheitlicht: eine zweistufige Methode, die zunächst das betreibungsrechtliche Existenzminimum jeder Partei ermittelt und anschliessend den verfügbaren Überschuss nach präzisen Regeln unter den Familienmitgliedern verteilt. Diese Methode ersetzt die zuvor abweichenden kantonalen Ansätze und bezweckt eine grössere Vorhersehbarkeit.
Anpassung und Nichtzahlung
Ein durch Urteil oder Vereinbarung festgelegter Unterhaltsbeitrag kann angepasst werden, wenn sich die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse einer Partei erheblich und dauerhaft ändern. Bei Nichtzahlung kann der berechtigte Elternteil Inkassohilfe bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragen und eine Betreibung einleiten.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter ist der Unterhaltsbeitrag geschuldet?
Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes, und darüber hinaus, falls das Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat, im Rahmen dessen, was den Eltern zugemutet werden kann (Art. 277 ZGB).
Kann der Unterhaltsbeitrag angepasst werden?
Ja, wenn sich die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse eines Elternteils oder des Kindes erheblich und dauerhaft ändern, kann jeder Elternteil beim Gericht eine Anpassung des festgelegten Betrags beantragen.
Was tun, wenn der andere Elternteil den Unterhaltsbeitrag nicht zahlt?
Sie können Inkassohilfe bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragen, die beim Schuldner vorstellig werden kann, und bei Scheitern der gütlichen Bemühungen eine Betreibung einleiten.
Was ist der Betreuungsunterhalt?
Der 2017 eingeführte Betreuungsunterhalt deckt die Lebenshaltungskosten des Elternteils, der das Kind persönlich betreut, wenn diese Betreuung ihn an einer Vollzeiterwerbstätigkeit hindert (Art. 285 Abs. 2 ZGB), zusätzlich zu den direkten Kosten des Kindes.