Eine GmbH in der Schweiz gründen: Kapital und Formalitäten
Das Mindeststammkapital
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Art. 772 ff. OR geregelt. Sie verlangt ein Stammkapital von mindestens 20'000 Franken, das im Zeitpunkt der Gründung vollständig einbezahlt sein muss, im Gegensatz zur Aktiengesellschaft, bei der zunächst nur ein Teil des Kapitals liberiert werden muss.
Die Statuten
Die Statuten müssen namentlich die Firma und den Sitz der Gesellschaft, ihren Zweck, die Höhe des Stammkapitals und den Nennwert jedes Stammanteils sowie die Form der Publikationen der Gesellschaft angeben. Sie werden bei der Gründung öffentlich beurkundet.
Der Handelsregistereintrag
Die Gesellschaft erlangt erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister Rechtspersönlichkeit (Art. 779 OR). Die Eintragung setzt namentlich die Statuten, den Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals bei einer Bank sowie die Bezeichnung der zur Vertretung der Gesellschaft befugten Personen voraus.
Die Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer GmbH haften für die Schulden der Gesellschaft grundsätzlich nur bis zur Höhe des Stammkapitals, mit dem Vermögen der Gesellschaft selbst: ihr persönliches Vermögen ist grundsätzlich nicht betroffen, ausser in besonderen Fällen der Haftung wegen Sorgfaltspflichtverletzung oder statutarischer Nachschusspflichten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH?
20'000 Franken, vollständig einbezahlt im Zeitpunkt der Gründung (Art. 773 OR).
Ab wann existiert eine GmbH rechtlich?
Ab ihrer Eintragung im Handelsregister (Art. 779 OR); vor dieser Eintragung besitzt sie keine Rechtspersönlichkeit.
Haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich für die Schulden der GmbH?
Grundsätzlich nicht: ihre Haftung beschränkt sich auf das in die Gesellschaft eingebrachte Stammkapital, ausser in besonderen Fällen der Haftung wegen Sorgfaltspflichtverletzung oder besonderer statutarischer Verpflichtungen.
Wie viele Personen braucht es zur Gründung einer GmbH?
Eine einzige natürliche oder juristische Person genügt: die GmbH kann von einer einzigen Gesellschafterin oder einem einzigen Gesellschafter gegründet und gehalten werden.