Gerichtskosten und Parteientschädigung: wer zahlt
Die zwei Kostenkategorien
Die ZPO unterscheidet die Gerichtskosten (Gebühren des Gerichts, Kosten für Gutachten, Zeuginnen und Zeugen) von der Parteientschädigung, welche den Anwaltskosten und anderen notwendigen Auslagen entspricht, die eine Partei zur Wahrung ihrer Interessen im Verfahren aufgewendet hat (Art. 95 ZPO).
Der Kostenvorschuss
Das Gericht kann von der klagenden Partei einen Vorschuss zur Deckung der voraussichtlichen Gerichtskosten verlangen, vor Eröffnung des Verfahrens in der Sache. Wird dieser Vorschuss nicht innert der gesetzten Frist geleistet, kann die Klage für unzulässig erklärt werden.
Die allgemeine Verteilungsregel
Gemäss Art. 106 ZPO werden die Kosten grundsätzlich der unterliegenden Partei auferlegt. Bei teilweisem Obsiegen jeder Partei werden die Kosten anteilsmässig nach Ausgang der Sache verteilt. Das Gericht kann aus Billigkeitsgründen in bestimmten Situationen von dieser allgemeinen Regel abweichen.
Die unentgeltliche Rechtspflege
Eine Person, die nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten eines Prozesses zu tragen, ohne das für ihren Unterhalt notwendige Existenzminimum zu beeinträchtigen, kann unentgeltliche Rechtspflege beantragen (Art. 117 ff. ZPO), welche die Gerichtskosten ganz oder teilweise decken kann und nötigenfalls die Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung, sofern die Sache nicht als aussichtslos erscheint.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten, wenn ich meinen Prozess verliere?
Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten und die Parteientschädigung der Gegenpartei (Art. 106 ZPO), unter Vorbehalt einer anteilsmässigen Verteilung bei teilweisem Obsiegen jeder Partei.
Kann ich Hilfe erhalten, wenn ich nicht über die Mittel verfüge, um die Gerichtskosten zu bezahlen?
Ja, die unentgeltliche Rechtspflege (Art. 117 ff. ZPO) kann die Gerichtskosten ganz oder teilweise decken und die Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung ermöglichen, sofern Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen und die Sache nicht aussichtslos erscheint.
Was geschieht, wenn ich den vom Gericht verlangten Kostenvorschuss nicht bezahle?
Das Gericht kann die Klage bei Nichtzahlung innert der gesetzten Frist für unzulässig erklären, ohne die Sache zu prüfen.