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Scheidungsrecht

Scheidung in der Schweiz: Verfahren und Fristen

Die Scheidung auf gemeinsames Begehren

Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung einig, können sie ein gemeinsames Begehren einreichen (Art. 111-112 ZGB). Besteht Einigkeit auch über die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögen, Vorsorge, Kinder), wird das Verfahren vereinfacht. Fehlt eine vollständige Einigung, kann jeder Ehegatte zu den strittigen Punkten Anträge stellen, worüber das Gericht zusammen mit der Scheidung entscheidet.

Die Scheidung nach Aufhebung des gemeinsamen Haushalts

Wünscht nur ein Ehegatte die Scheidung, erlaubt ihm Art. 114 ZGB, die Scheidung nach einer zweijährigen Trennung zu verlangen. Diese Frist beginnt mit der Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft, sei es durch einen physischen Auszug oder durch eine von der Rechtsprechung anerkannte Trennung innerhalb derselben Wohnung unter bestimmten Umständen.

Die Scheidung wegen Unzumutbarkeit

Ausnahmsweise erlaubt Art. 115 ZGB, die Scheidung vor Ablauf der zweijährigen Frist zu verlangen, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die nicht dem Kläger zuzurechnen sind, unzumutbar ist, etwa bei schweren ehelichen Gewalttaten.

Der Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren findet vor dem Zivilgericht am Wohnsitz eines der Ehegatten statt. Es regelt zusammen mit dem Scheidungsurteil die Nebenfolgen: Unterhalt zwischen den Ehegatten, güterrechtliche Auseinandersetzung, Teilung der beruflichen Vorsorge, sowie das Schicksal der Kinder (elterliche Sorge, Obhut, Unterhaltsbeitrag).

Häufige Fragen

Kann man ohne Zustimmung des Ehepartners geschieden werden?

Ja, nach einer zweijährigen Trennung (Art. 114 ZGB) kann ein Ehegatte die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen verlangen. Vor Ablauf dieser Frist ist dies nur ausnahmsweise wegen Unzumutbarkeit möglich (Art. 115 ZGB).

Muss man zwingend einen Anwalt für die Scheidung beiziehen?

Nein, die Vertretung durch einen Anwalt ist im Zivilrecht in der Schweiz nicht obligatorisch. Sie wird jedoch dringend empfohlen, sobald komplexe vermögensrechtliche oder elterliche Fragen auf dem Spiel stehen.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in der Schweiz?

Dies hängt stark vom Grad der Einigkeit zwischen den Ehegatten und von der Belastung des angerufenen Gerichts ab: eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung kann in wenigen Monaten abgeschlossen sein, während ein strittiges Verfahren mehrere Jahre dauern kann.

Was ist die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen?

So wird die Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung über die Scheidungsfolgen bezeichnet (Art. 111 ZGB): die Ehegatten legen dem Gericht eine Vereinbarung vor, welche sämtliche Punkte regelt und die das Gericht genehmigt, sofern sie dem Wohl der Parteien und der Kinder entspricht.

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