Konventionalstrafe und vertraglicher Schadenersatz
Die Funktion der Konventionalstrafe
Eine Konventionalstrafe (Art. 160-163 OR) ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach eine Partei bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags einen bestimmten Betrag zu zahlen verspricht. Sie befreit die Gläubigerin oder den Gläubiger grundsätzlich davon, das Bestehen und die Höhe eines tatsächlichen Schadens zu beweisen: der vereinbarte Betrag ist allein aufgrund der Nichterfüllung geschuldet, ausser bei abweichender Klausel.
Das richterliche Herabsetzungsrecht
Art. 163 Abs. 3 OR erlaubt dem Gericht, eine als übermässig erachtete Konventionalstrafe herabzusetzen, namentlich wenn der festgelegte Betrag im Verhältnis zum berechtigten Interesse der Gläubigerin oder des Gläubigers oder zum tatsächlich erlittenen Schaden offensichtlich unverhältnismässig ist. Diese Befugnis schützt die schwächere Vertragspartei vor missbräuchlichen Konventionalstrafeklauseln.
Konventionalstrafe und tatsächlicher Schadenersatz
Mangels anderer Vereinbarung kann die Gläubigerin oder der Gläubiger die Konventionalstrafe und den vollen Ersatz des tatsächlichen Schadens nicht über den Betrag der Strafe hinaus kumulieren (Art. 161 OR), ausser wenn sie einen höheren Schaden als den vereinbarten Betrag nachweist und der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt.
Häufige Fragen
Muss ich einen Schaden nachweisen, um die Zahlung einer Konventionalstrafe zu erhalten?
Grundsätzlich nicht: der vereinbarte Betrag ist allein aufgrund der Nichterfüllung geschuldet, ohne dass das Bestehen oder die Höhe eines tatsächlichen Schadens nachgewiesen werden muss, ausser bei abweichender Klausel (Art. 161 Abs. 1 OR).
Kann ein Gericht eine zu hohe Konventionalstrafe herabsetzen?
Ja, Art. 163 Abs. 3 OR erlaubt dem Gericht, eine als übermässig erachtete Konventionalstrafe angesichts der Umstände und des berechtigten Interesses der Gläubigerin oder des Gläubigers herabzusetzen.
Kann ich mehr verlangen als den Betrag der Konventionalstrafe, wenn mein tatsächlicher Schaden höher ist?
Grundsätzlich nicht, ausser der Vertrag sieht dies ausdrücklich vor oder Sie weisen einen höheren Schaden nach und das Gesetz oder die Vereinbarung erlaubt Ihnen, diesen zusätzlich zur Strafe geltend zu machen.