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Raumplanungsrecht

Bauzone und Nichtbauzone: die Unterschiede

Die Bauzone

Das RPG (Art. 15) definiert die Bauzone als Land, das sich für die Überbauung eignet und weitgehend überbaut ist, oder dessen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre nachgewiesen ist und das innerhalb dieser Frist erschlossen wird. Ein in der Bauzone gelegenes Grundstück kann grundsätzlich mit einer dem kommunalen Zonenplan entsprechenden Nutzung überbaut werden (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung).

Die Nichtbauzone

Ein ausserhalb der Bauzone gelegenes Grundstück (Landwirtschaftszone, Waldzone, Schutzzone) ist grundsätzlich nicht überbaubar, wobei das RPG die Zersiedelung des Gebiets begrenzen und die landwirtschaftlichen Flächen sowie natürlichen Räume vor verstreuten Bauten schützen soll.

Die möglichen Ausnahmebewilligungen

Art. 24 RPG erlaubt ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone, deren Standort durch ihren Zweck bedingt ist (wie bestimmte landwirtschaftliche Bauten) und die keinen überwiegenden Interessen entgegenstehen. Diese Ausnahmen werden von den Behörden und Gerichten restriktiv ausgelegt.

Die Auswirkung auf Wert und Nutzung eines Grundstücks

Die Zuordnung eines Grundstücks (zur Bauzone oder nicht) hat einen entscheidenden Einfluss auf seinen Wert und die konkreten Nutzungsmöglichkeiten: vor jedem Vorhaben oder Erwerb ist es unerlässlich, das anwendbare Regime genau bei der kantonalen oder kommunalen Raumplanungsstelle zu prüfen, wobei der kommunale Zonenplan massgebend ist.

Häufige Fragen

Darf ich auf einem als Nichtbauzone eingestuften Grundstück bauen?

Grundsätzlich nicht, ausser bei einer ausnahmsweisen Bewilligung gemäss Art. 24 RPG, vorbehalten für Bauten, deren Standort durch ihren Zweck bedingt ist und die keinen überwiegenden Interessen entgegenstehen.

Wie erfahre ich, ob mein Grundstück in der Bauzone liegt?

Durch Konsultation des Zonenplans (Nutzungsplans) der Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, erhältlich bei der kommunalen oder kantonalen Raumplanungsstelle.

Kann eine Bauzone später geändert werden?

Ja, die Nutzungspläne können von den zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden im Rahmen der bundesrechtlichen Grundsätze des RPG revidiert werden, was den Baustatus eines Grundstücks im Laufe der Zeit verändern kann.

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